Häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen zum Kauf, Verkauf oder zur Miete mit All Home RD.
Was ist Confotur, und was genau spare ich damit?
Confotur ist die Ley 158-01 zur Förderung des Tourismus. Bei einem zertifizierten Projekt ist der Erstkäufer – derjenige, der direkt vom Bauträger kauft – von der Grunderwerbsteuer von 3% und von der Immobilienvermögensteuer (Impuesto al Patrimonio Inmobiliario, IPI) befreit. Zwei Feinheiten, die fast niemand erklärt: Beim Weiterverkauf geht der Vorteil NICHT über, denn das Gesetz schließt jede spätere Übertragung an Dritte ausdrücklich aus; und der Befreiungszeitraum beträgt 15 Jahre, gerechnet ab dem Abschluss der Bauarbeiten des Projekts, nicht ab Ihrem Kauf. Wenn Ihnen jemand 10 Jahre nennt, liest er den ursprünglichen Text von 2001: Die Ley 195-13 hat ihn im Dezember 2013 auf 15 geändert. Wie lange die IPI-Befreiung für einen Käufer als natürliche Person genau gilt, ist weder im Gesetz noch in den Leitfäden der DGII (der dominikanischen Steuerbehörde) geklärt, und es ist die lohnendste Frage, die Sie Ihrem Anwalt vor der Unterzeichnung stellen können.
Wenn die Immobilie nicht unter Confotur fällt: Welche Steuern zahle ich beim Kauf?
Die Grunderwerbsteuer (Impuesto de Transferencia Inmobiliaria): 3%, zu zahlen innerhalb der auf die Kaufurkunde folgenden 6 Monate (Ley 173-07, Artikel 7). Das Gesetz besagt, dass sie „auf den Wert der übertragenen Immobilie“ berechnet wird; die DGII gibt über ihren Auskunftskanal an, dass sie den höheren der beiden Werte heranzieht – ihre eigene Schätzung oder den in der Urkunde ausgewiesenen Preis –, sodass der endgültige Betrag erst feststeht, wenn die DGII die Bewertung vorgenommen hat. Danach zahlen Sie jedes Jahr die IPI: 1% auf den Teil des Immobilienvermögens, der bei natürlichen Personen im Jahr 2026 RD$10,695,494 übersteigt, in zwei Raten, am 11. März und am 11. September. Dieser Freibetrag wird jedes Jahr an die Inflation angepasst.
Was kostet der Kaufabschluss zusätzlich zum Kaufpreis?
Es gibt drei Posten. Die Notargebühren richten sich nach der Staffel in Artikel 66 der Ley 140-15; das ist ein gesetzlicher Mindestsatz – keine Obergrenze –, festgelegt im Jahr 2015 und in nominalen Pesos. Die Gebühren und Stempelmarken sind kleine, feste Beträge: RD$20 und RD$10 nach der Ley 33-91, RD$50 nach der Ley 3-2019 und eine Stempelmarke, die die offiziellen Quellen mit RD$130 (Registro Inmobiliario, das Immobilienregister) oder RD$100 (Broschüre der DGII vom Juni 2025) angeben. Und die Anwaltshonorare, für die es keinen offiziellen Tarif gibt: Eine bekannte dominikanische Kanzlei schätzt sie auf 1% bis 1,5% des Kaufpreises und beziffert die Abschlusskosten insgesamt auf etwa 4%-4,6%. Diese letzte Zahl ist die Schätzung einer Kanzlei, keine offizielle Angabe und kein Marktstandard. Das Registro de Títulos (das Titelregister) braucht je nach herangezogener offizieller Quelle 30 oder 35 Arbeitstage.
Kann ich als Ausländer kaufen, ohne im Land zu leben?
Ja. Es gibt keine Beschränkung nach Staatsangehörigkeit für den Kauf einer Immobilie in der Dominikanischen Republik. Sie brauchen Ihren Reisepass und den Ausweis Ihres Landes; die RNC (die dominikanische Steuernummer) ist nur erforderlich, wenn Sie über eine Gesellschaft kaufen. Sie müssen für die Unterzeichnung nicht im Land sein: Der Kauf kann per Vollmacht erfolgen, und im Ausland ausgestellte Dokumente benötigen eine Apostille, die im Außenministerium (Ministerio de Relaciones Exteriores) RD$620 kostet und in 24 Arbeitsstunden vorliegt. Das Einzige, was allen verwehrt ist, Dominikanern eingeschlossen, ist der Streifen von 60 Metern, gemessen ab der Hochwasserlinie: Er ist nach der Ley 64-00 öffentliches Eigentum, unveräußerlich und unverjährbar. Und seit dem 1. Mai 2025 muss bei Transaktionen über RD$1,000,000 das Zahlungsmittel nachgewiesen werden; die Ley 155-17 verbietet darüber hinaus die Begleichung in bar über RD$1,500,000.
Bekomme ich mit dem Kauf einer Immobilie die dominikanische Aufenthaltsgenehmigung?
Nicht automatisch, und das sollte man deutlich sagen, weil das Gegenteil im Umlauf ist. Immobilieninvestitionen sind zwar ein anerkanntes Ziel ausländischer Investitionen (Ley 16-95), und es gibt eine Aufenthaltsgenehmigung durch Investition ab US$200,000 (Decreto 631-11), aber der Text spricht von einer „Einlage“, und das von der Migrationsbehörde (Migración) veröffentlichte Verfahren verlangt, Handelsregisterauszug, Gesellschafterversammlung und Satzung eines Unternehmens beizufügen. Das heißt: Die Struktur ist ebenso wichtig wie der Betrag, und sie muss VOR der Unterzeichnung mit einem Anwalt festgelegt werden, nicht danach. Wenn Ihr Fall anders liegt – Sie leben von einer Rente oder von Kapitaleinkünften –, führt der Weg in der Regel über die Ley 171-07, die US$1,500 monatlich an Rente oder US$2,000 an Kapitaleinkünften verlangt.
Zahle ich seit 2026 beim Verkauf Steuern?
Ja, und das ist neu. Die Ley 30-26, verkündet am 18. Juni 2026, sieht 10% auf den Veräußerungsgewinn vor, wenn eine natürliche Person eine Immobilie verkauft. Es handelt sich um eine einmalige und abgeltende Zahlung, zu entrichten innerhalb der folgenden 6 Monate. Sie entfällt, wenn Sie den Betrag innerhalb derselben 6 Monate in Ihren Hauptwohnsitz reinvestieren, und anteilig, wenn die Reinvestition nur teilweise erfolgt. Was noch nicht geklärt ist, ist das Zusammenspiel mit Confotur: Das Gesetz stammt von Juni 2026, und es gibt noch keine Durchführungsverordnung, die das klarstellt. Wenn Sie zum Weiterverkauf kaufen, ist das ein Gespräch, das Sie jetzt mit Ihrem Anwalt führen müssen, und nicht erst, wenn Sie verkaufen.
In welchen Regionen der Dominikanischen Republik ist All Home RD tätig?
Wir arbeiten in Santo Domingo und im Distrito Nacional, in Santiago und im Cibao, im Osten —Punta Cana, Cap Cana, Bávaro, Bayahibe und La Romana—, in Samaná und Las Terrenas, in San Pedro de Macorís und Jarabacoa, neben weiteren Regionen.
In welchen Sprachen beraten Sie?
Die Website und unsere Beratung sind in acht Sprachen verfügbar: Spanisch, Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Portugiesisch, Chinesisch und Haitianisches Kreol.
Wie sehe ich die verfügbaren Immobilien?
Im Immobilienbereich gibt es eine Suche mit Filtern nach Art des Geschäfts (Verkauf, Miete oder Projekt), Gegend, Immobilientyp, Preisspanne, Schlafzimmern und Bädern. Jedes Exposé zeigt Fotos, Lage, Preis und Ausstattung.
Kann ich die Rate berechnen, bevor ich mich entscheide?
Ja. Jedes Exposé enthält einen Finanzrechner, der mit dem Preis dieser Immobilie startet und die monatliche Rate, die Anzahlung, die Abschlusskosten und den Tilgungsplan schätzt. Es gibt auch einen Rendite-Rechner.
Helfen Sie bei der Finanzierung?
Ja, wir bieten eine Hypothekenberatung, die durch den Finanzierungsprozess führt, für Ansässige ebenso wie für Käufer aus dem Ausland.
Verwalten Sie Mietobjekte?
Ja. Die Mietverwaltung umfasst die Suche nach Mietern, den Mieteinzug, die Instandhaltung und die Verfolgung der Rendite der Immobilie.
Welche weiteren Leistungen bieten Sie neben Kauf und Verkauf an?
Immobilienberatung, Rechtsberatung für Transaktionen und Verträge, Hypothekenberatung, Mietverwaltung, Architektur und Innenarchitektur.
Wie vereinbare ich eine Besichtigung oder spreche mit einem Berater?
Sie können einen Termin über die Website vereinbaren, uns über das Kontaktformular schreiben oder uns unter 809-233-2525 anrufen und auf WhatsApp schreiben. Sie können auch das Maklerverzeichnis ansehen und direkt einen Berater kontaktieren.
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